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Finanzierung der Maria Ward-Schule

Es handelt sich um eine Mischfinanzierung.

Das Land Rheinland-Pfalz ist Hauptgeldgeber (lt. PrivSchges.von 1970). Es bleiben beträchtliche Kosten ungedeckt sowohl im Personal- als auch im Sachkostenbereich.

Die Diözese Mainz ist der zweite wichtige Zuschussgeber.

Mit diesen Mitteln allein ist die Deckung sowohl der laufenden Betriebskosten als auch der Investitionskosten der Schule nicht möglich. Hier treten ein:

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